INTERNATIONAL

Parlament Österreich: Schriftliche Anfrage betreffend Pandemievertrag mit der WHO

Eingebracht von: Mag. Gerald Hauser

Freiheitliche Partei Österreichs FPÖ

Eingelangt am: 24.03.2022

An den Bundesminister für europäische Angelegenheiten

Beantwortet am: 24.05.2022

Parlament Österreich: Schriftliche Anfrage betreffend Pandemievertrag mit der WHO

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Pandemievertrag mit der WHO

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus – so heißt es in Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Die österreichische Staatsform ist eine Republik, die Regierungsform ist eine Demokratie. Damit müssen die Bevölkerung bzw. die, von der Bevölkerung gewählten Vertreter, über das Volk, über das Land und über das Recht in Österreich entscheiden.

Die WHO (=World Health Organization, bzw. Weltgesundheitsorganisation) arbeitet derzeit an einem internationalen Vertrag zur „Pandemieprävention, -vorsorge und
-reaktion
“. Die internationale Staatengemeinschaft müsse „noch viel besser auf mögliche künftige Pandemien vorbereitet sein und während des gesamten Erkennungs-, Warn- und Reaktionszyklus noch koordinierter handeln“, heißt es auf der offiziellen Website des Europäischen Rates.[1]

Am 1. März begannen in Genf die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zur Prävention und Bekämpfung von Pandemien. Grundlage des Abkommens ist Art. 19 der Verfassung der WHO, nach dem die WHO-Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit für alle Mitgliedstaaten bindende Vereinbarungen beschließen kann.

Website WHO:[2]

„In einer Konsensentscheidung zum Schutz der Welt vor künftigen Krisen durch Infektionskrankheiten hat sich die Weltgesundheitsversammlung heute darauf geeinigt, einen globalen Prozess zur Ausarbeitung und Aushandlung einer Konvention, eines Abkommens oder eines anderen internationalen Instruments im Rahmen der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation zur Stärkung der Pandemieprävention in Gang zu setzen, Bereitschaft und Reaktion […]

 Artikel 19 der WHO-Verfassung verleiht der Weltgesundheitsversammlung die Befugnis, Konventionen oder Vereinbarungen zu allen Angelegenheiten zu verabschieden, die in die Zuständigkeit der WHO fallen…“

Website Europarat:[3]

„Rat gibt grünes Licht für die Aufnahme von Verhandlungen über einen internationalen Pandemievertrag

 Hintergrund

Am 1. Dezember 2021 haben sich die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf den Beginn des Prozesses der Ausarbeitung und Aushandlung eines Übereinkommens, einer Vereinbarung oder eines anderen internationalen Instruments im Rahmen der Satzung der Weltgesundheitsorganisation zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion geeinigt.

Mit dem Beschluss wird die Kommission ermächtigt, in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, eine internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, vorsorge und -reaktion auszuhandeln. Die dem Beschluss beigefügten Verhandlungsrichtlinien enthalten die Ziele und Grundsätze der Übereinkunft. Die Verhandlungsrichtlinien können je nach Verlauf der Verhandlungen gegebenenfalls überarbeitet und weiterentwickelt werden.

Nächste Schritte

Im Anschluss an den Beschluss der Weltgesundheitsversammlung vom 1. Dezember fand am 24. Februar 2022 die erste Sitzung eines zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums statt, um Arbeitsweisen und Zeitpläne zu vereinbaren. Das Gremium wird am 1. August 2022 erneut tagen, um die Fortschritte in Bezug auf einen Arbeitsentwurf zu erörtern. Es wird anschließend der 76. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2023 einen Fortschrittsbericht mit dem Ziel vorlegen, das Instrument bis 2024 zu verabschieden.“

Website Europäischer Rat:[4]

„Warum ein internationales Pandemie-Instrument?

Die COVID-19-Pandemie ist eine globale Herausforderung. Keine einzelne Regierung oder Institution kann die Bedrohung durch zukünftige Pandemien allein bewältigen.

Eine Konvention, ein Abkommen oder ein anderes internationales Instrument ist nach internationalem Recht rechtsverbindlich. Ein im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angenommenes Abkommen über Pandemieprävention, Vorsorge und Reaktion würde es Ländern auf der ganzen Welt ermöglichen, nationale, regionale und globale Kapazitäten und Widerstandsfähigkeit gegen zukünftige Pandemien zu stärken…“

Bei dem geplanten Pandemievertrag handelt es sich also um eine globale, rechtlich bindende Vereinbarung. Die Verhandlungen mit der Weltgesundheitsorganisation haben bereits begonnen. Zu beachten ist, dass dieser Vertrag im Pandemiefall unsere nationale Verfassung aushebeln könnte.

Die erste Sitzung zum Pandemievertrag hat bereits stattgefunden. Die nächste soll im August und eine weitere 2023 stattfinden. Bis 2024 soll das Übereinkommen verabschiedet sein, so die Pläne. „Mit ihm soll dann die WHO Herrin über Pandemiemaßnahmen sein, denn das Übereinkommen wird völkerrechtlich rechtsverbindlich. Somit wäre die Demokratie weiter ausgehebelt. Denn nicht mehr Minister und nationale Regierungen bestimmen die Maßnahmen, sondern die WHO. Und diese finanziert sich zu 80 Prozent aus Spenden, auch von privaten Stiftungen und Pharmaunternehmen. Wer zahlt, schafft an, da lässt die nächste Pandemie nicht lange warten“, schrieb Wochenblick.4

Die Finanzierung der WHO durch Beitragszahler kann auf der Website der WHO abgerufen werden.[5] Auch der Einfluss von Regierungen der WHO-Mitgliedstaaten, mit einem geringen Verständnis für Demokratie, auf die WHO ist in keinem Fall zu unterschätzen und ebenfalls eine besorgniserregende Tatsache. Daher lehnen wir als FPÖ eine Übertragung staatlicher Rechte und Befugnisse an die WHO ab!

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage

  1. Welche Position vertritt die österreichische Regierung betreffend des Pandemiepaktes mit der WHO?
  1. Wie steht die österreichische Bundesregierung dazu, dass in der Zukunft ein nicht gewähltes und damit nicht demokratisch legitimiertes Gremium über die Pandemie-Maßnahmen in Österreich entscheiden soll?
  1. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass man nationale Rechte auf eine Organisation abgibt, die im erheblichen Maße durch Spenden privater Stiftungen finanziert wird und in der auch Regierungen von Mitgliedstaaten beteiligt sind, die ein geringes Verständnis für Demokratie besitzen?
  1. Die WHO wird zu einem bedeutenden Teil von Stiftungen, internationalen Organisationen, NGOs und von Privaten finanziert, damit können sich diese Organisationen/Personen über den Willen der demokratisch gewählten Regierungen hinwegsetzen und ihre eigenen Interessen verfolgen – wie beurteilt das Bundesministerium diesen Umstand?
  1. Warum sollte es notwendig sein, die Rechte der nationalen Regierung an die WHO abzutreten?
  1. Gibt man bei diesem Pandemie-Vertrag auch einen Teil der Souveränität ab?
  1. Welche Möglichkeiten hätte Österreich im Falle des Abschlusses dieses Pandemievertrages, diesen nicht umzusetzen?
  1. Was würde passieren, wenn wir im Falle einer Pandemie die Vorgaben der WHO nicht umsetzen würden?
  1. Welche Folgen/Strafen könnte es geben, wenn wir zukünftig den in der WHO beschlossenen Pandemievertrages nicht umsetzen würden, dafür aber eigene Maßnahmen beschließen würden?

STELLUNGNAHME DES BUNDESMINISTERS VOM 24.05.2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. März 2022 unter der Zl. 10309/J-NR/2022 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Pandemievertrag mit der WHO“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

• Welche Position vertritt die österreichische Regierung betreffend des Pandemiepaktes mit der WHO?

Die Mitglieder des Europäischen Rates (ER) – und damit auch Österreich – haben sich in Schlussfolgerungen zu einer besseren Pandemiebekämpfung auf Basis globaler multilateraler Kooperation und zu einem verbesserten Rechtsrahmen ausgesprochen. In ihrer Erklärung vom 25. Februar 2021 zu COVID-19 und Gesundheit hielten die Mitglieder des ER fest, dass eine globale multilaterale Zusammenarbeit für die Bewältigung aktueller und künftiger Gesundheitsgefahren von entscheidender Bedeutung ist, und dass die Mitglieder des ER entschlossen sind, die globale Gesundheitssicherheit zu fördern, beispielsweise durch die Arbeit an einem internationalen Pandemievertrag im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation.

Zu den Fragen 2, 3, 5, 6 und 9:

• Wie steht die österreichische Bundesregierung dazu, dass in der Zukunft ein nicht gewähltes und damit nicht demokratisch legitimiertes Gremium über die Pandemie-Maßnahmen in Österreich entscheiden soll?
• Wie steht die Bundesregierung dazu, dass man nationale Rechte auf eine Organisation abgibt, die im erheblichen Maße durch Spenden privater Stiftungen finanziert wird und in der auch Regierungen von Mitgliedstaaten beteiligt sind, die ein geringes Verständnis für Demokratie besitzen?
• Warum sollte es notwendig sein, die Rechte der nationalen Regierung an die WHO abzutreten?
• Gibt man bei diesem Pandemie-Vertrag auch einen Teil der Souveränität ab?
• Welche Folgen/Strafen könnte es geben, wenn wir zukünftig den in der WHO beschlossenen Pandemievertrages nicht umsetzen würden, dafür aber eigene Maßnahmen beschließen würden?

Österreich ist Vertragspartei der Satzung der Weltgesundheitsorganisation, BGBl. Nr. 96/1949 idF BGBl. III Nr. 7/2006, und damit stimmberechtigtes Mitglied im Hauptentscheidungsorgan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Weltgesundheitsversammlung (WHA). Beschlüsse der WHA werden von den Mitgliedstaaten grundsätzlich im Konsens getroffen. Als Mitglied der WHO mit Sitz und Stimme in der WHA hat Österreich die Konsensannahme der Entscheidung der Weltgesundheitsversammlung vom 1. Dezember 2021 im Rahmen ihrer außerordentlichen Tagung mitgetragen.

Demnach ist im WHO-Rahmen ein intergouvernementales Verhandlungsgremium einzurichten, das allen Mitgliedstaaten und außerordentlichen Mitgliedern offensteht (das “INB”), um eine WHO-Konvention, einen Vertrag oder ein anderes internationales Instrument zur Verhinderung von und zur Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien auszuarbeiten und auszuhandeln. Ziel ist eine verbesserte Koordination im internationalen Rahmen, um künftig besser auf Pandemien vorbereitet zu sein und abgestimmt reagieren zu können. Bislang fanden im Rahmen der INB ausschließlich Diskussionen zu den das INB betreffende Verfahrensfragen statt. Fragen zur möglichen inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur möglichen zukünftigen Rechtsform standen bislang nicht zur Diskussion.

Zu Frage 4:

• Die WHO wird zu einem bedeutenden Teil von Stiftungen, internationalen Organisationen, NGOs und von Privaten finanziert, damit können sich diese Organisationen/Personen über den Willen der demokratisch gewählten Regierungen hinwegsetzen und ihre eigenen Interessen verfolgen – wie beurteilt das Bundesministerium diesen Umstand?

Die beschlussfassenden Gremien der WHO setzen sich aus den Mitgliedstaaten zusammen. Nur diese sind stimmberechtigt. Gemäß Art. 56 der WHO-Satzung prüft und genehmigt die WHA den Budgetvoranschlag und teilt die Ausgaben unter den Mitgliedern gemäß einem von der WHA festzusetzenden Schlüssel auf.

Zu den Fragen 7 und 8:

• Welche Möglichkeiten hätte Österreich im Falle des Abschlusses dieses Pandemievertrages, diesen nicht umzusetzen?
• Was würde passieren, wenn wir im Falle einer Pandemie die Vorgaben der WHO nicht umsetzen würden?

Wie bei jedem internationalen Instrument wird die seinerzeitige innerstaatliche Vorgangsweise gemäß der österreichischen Bundesverfassung erfolgen. Erst wenn die Rechtsnatur der von der INB auszuarbeitenden und auszuhandelnden WHO-Konvention, eines Vertrages oder anderen internationales Instrumentes feststeht, ist eine Entscheidung über die innerstaatliche Vorgangsweise gemäß der Bundesverfassung zu treffen.

Als führende internationale Organisation für globale Gesundheitsfragen erlässt die WHO Empfehlungen, die für ihre Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich sind. Eine mögliche Nicht-Umsetzung einer nicht rechtsverbindlichen Empfehlung der WHO zieht keine rechtlichen Konsequenzen für einen Mitgliedsstaat nach sich.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Mag. Alexander Schallenberg

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