INTERNATIONAL

Motion im Schweizer Parlament: WHO. Demokratische Kontrolle durch Volk und Parlament sicherstellen

Eingereicht von: REIMANN LUKAS

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Schweizerische Volkspartei

Einreichungsdatum: 16.06.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

LUKAS REIMANN

EINGEREICHTER TEXT

Der Bundesrat darf jedes verbindliche internationale Instrument der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Änderungen bestehender Verträge und die Schaffung neuer Abkommen (wie der WHO-Pandemiepakt und die Internationalen Gesundheitsvorschriften) nur mit Zustimmung der Bundesversammlung ratifizieren. Entsprechende Beschlüsse von National- und Ständerat sind dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

 

BEGRÜNDUNG

Der neue WHO-Pandemiepakt und die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften, die im Mai in Genf verhandelt worden sind, haben drastische Auswirkungen auf die Freiheit und Souveränität der Mitgliedstaaten. Die WHO könnte verbindliche Massnahmen vorschreiben. Die Zahlungen würden zudem erhöht. Eine Diskussion unter Einbezug des Parlaments fand nie statt, und das Volk als Souverän hat dem Bundesrat nie ein Mandat zu solchen Verhandlungen erteilt.

Natürlich ist eine internationale Zusammenarbeit für die Gesundheit sinnvoll. Kritikloses Abnicken der WHO-Entscheide gefährdet allerdings nichts nur die Gesundheit der Menschen, sondern auch die Freiheit und die Unabhängigkeit der Schweiz.

Die Etablierung eines wirksamen und unabhängigen Kontrollmechanismus gegenüber der WHO ist von grosser Bedeutung. Die WHO soll wesentliche verfassungsmässige Grundprinzipien der Schweiz – einschliesslich ihrer Souveränität – ohne nähere Begründung, ohne unabhängige Kontrolle und ohne wirksame Korrekturmöglichkeit auf beliebige Dauer ausser Kraft setzen können. Ein solcher Zustand ist staatsrechtlich inakzeptabel. Die Preisgabe der Unabhängigkeit unter dem Deckmantel einer globalen Gesundheitspolitik muss verhindert werden.

Die WHO verzögerte Informationen über einen schwerwiegenden Krankheitsausbruch in China und machte irreführende Behauptungen. “Vorläufige Untersuchungen der chinesischen Behörden hätten keine Beweise für eine Übertragung des neuartigen Coronavirus von Mensch zu Mensch gefunden”, gab die WHO am 14. Januar 2020 bekannt. Obwohl am 31. Dezember 2019 die taiwanesische Regierung der WHO mitteilte, in Wuhan breite sich eine Infektionskrankheit aus. Bis heute scheint die WHO mehr an der Imagepflege Chinas als an der Gesundheit der Menschen interessiert. Die WHO hat mit undurchsichtigen Entscheidungsabläufen erhebliche Fehleinschätzungen gemacht. Schäden für Bürger, Wirtschaft, Staatswesen und auch Gesundheit waren gross. Und spielten Profiteuren Milliarden in die Taschen.

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 06.09.2023

Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit zu diesen Anliegen in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen Stellung zu nehmen (z. B. Mo. Fraktion SVP 22.3546 «Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung»; Ip. Grüter 23.3302 «Fragen über den im Aufbau befindlichen Pandemievertrag der WHO»; Mo. Schläpfer 23.3138 «WHO Pandemie-Vertrag vor das Parlament»). Aktuell laufen zwei separate Verhandlungsprozesse in der Weltgesundheitsorganisation (WHO): 1) Die Verhandlungen für Änderungen an den bereits bestehenden Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005, 2) Die Verhandlungen für ein allfälliges neues WHO-Abkommen oder anderes internationales Instrument zur Pandemievorbereitung und -bewältigung.

Diese beiden Verhandlungen werden von allen WHO-Mitgliedstaaten geführt. Im Falle eines neuen internationalen Textes muss die Schweiz wie alle Mitgliedstaaten angeben, ob sie diesem zustimmen bzw. diesen ablehnen will. Die Inhalte sowohl der IGV-Änderungen wie auch eines allfälligen WHO-Pandemieabkommens werden von den Mitgliedstaaten in einem multilateralen Verhandlungsprozess festgelegt. In beiden Verhandlungsprozessen und bei einer allfälligen Übernahme in Schweizer Recht hält sich der Bundesrat an die ständige Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 166 Abs. 2 und 184 Abs. 1 und 2 BV; SR 101) sowie des Parlamentsgesetzes (Art. 24 ParlG; SR 171.10) und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Art. 7a RVOG; SR 172.010).

Bei jedem neuen völkerrechtlichen Vertrag wird sorgfältig geprüft, ob dieser dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist und gegebenenfalls dem Referendum unterstellt wird. Die Umsetzung der Motion würde eine Verfassungsänderung erfordern, da künftig sämtliche Beschlüsse der Bundesversammlung betreffend völkerrechtliche Verträge im Zusammenhang mit der WHO dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssten, auch wenn sie die Anforderungen von Art. 141 Abs. 1 Bst. d BV nicht erfüllen.

Das Parlament (Art. 152 ParlG) und die Kantone (Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, BGMK; SR 138.1) verfügen in aussenpolitischen Belangen über verschiedene Informations- und Konsultationsrechte. Der Bundesrat wird die zuständigen Kommissionen laufend über den Verhandlungsfortschritt informieren. 

Erst nach Abschluss der Verhandlungen, wenn Rechtsnatur und Inhalt eines allfälligen Abkommens geklärt sind, kann die Prüfung durch den Bundesrat erfolgen. Die Verhandlungen sind vorerst bis Mai 2024 angesetzt. Die Schweiz wird auch künftig eigenständig über ihre nationale Gesundheitspolitik und nationale Massnahmen entscheiden.

ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 06.09.2023

Ablehnung

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