INTERNATIONAL

Das Schweizer Parlament - Fragen zum im Aufbau befindlichen Pandemievertrag der WHO

Eingereicht von:

GRÜTER FRANZ

Fraktion der Schweizerischen Volkspartei SVP

Einreichungsdatum: 16.03.2023

Eingereicht im: Nationalrat

Stand der Beratungen: Erledigt

FRANZ GRUETER

EINGEREICHTER TEXT

– Hat der Bundesrat die Kantone konsultiert und über mögliche Konsequenzen dieses Paktes informiert?

– Wie hat der Bundesrat die teilnehmende Delegation zusammengesetzt? Sind auch Personen dabei, denen es am wichtigsten ist, dass die Rechte von Volk und Ständen und der Souveränität der Schweiz gewährleistet sind?

– Wenn dieses Übereinkommen rechtsverbindlich sein soll, ist es dann der Schweiz bei einer nächsten Gesundheitskrise noch möglich einen Weg zu gehen, der die Eigenverantwortung und somit möglichst wenige Beschränkungen ins Zentrum stellt?

– Muss sogar eine von der WHO angeordnete Impfpflicht befürchtet werden?

– Wie sieht es im Weiteren mit der Mitsprache der Kantone aus, sind diese dann nur noch Befehlsempfänger?

– Wenn der Bundesrat fordert, die WHO solle federführend sein in Pandemiefragen, wie wird sichergestellt, dass nicht globale Finanzplayer die Rechte und Freiheiten von Volk und Ständen via WHO beschneiden?

– Ist die Unabhängigkeit der WHO gegenüber der globalen Finanzelite noch gegeben?

– Wann und in welchem Ausmass gedenkt der Bundesrat, Volk und Stände zu orientieren über diesen neuen Pakt?

– Wird dieser Pakt, da er unter Umständen bis hinein in die Familien Auswirkungen haben kann, dem obligatorischen Referendum unterstellt?

BEGRÜNDUNG

Im März 2022 hat der Rat der europäischen Union beschlossen, Verhandlungen über

eine “internationale Übereinkunft über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion” aufzunehmen.

Die Pläne der EU fussen auf einer Sondertagung der Weltgesundheitsversammlung vom Dezember 2021.

Bereits ein halbes Jahr vorher titelte Swissinfo.ch in grossen Lettern:

“Schweiz für globalen Pandemie-Vertrag. Bundesrat Berset eröffnet WHO Treffen”

In seiner Eröffnungsrede unterstützte Bundesrat Berset das Ziel eines internationalen Pandemie-Vertrages. Bei der jährlich im Mai stattfindenden Weltgesundheitsversammlung forderte Berset weiter, die WHO müsse bei der Bekämpfung von Gesundheitskrisen gestärkt werden.

Bis zum 1. August 2022 hat ein sogenanntes “Verhandlungsgremium auf Ebene der Regierungen” getagt, um die Fortschritte in Bezug auf einen Arbeitsentwurf für ein internationales Instrument zur Pandemiebekämpfung zu erörtern.

An der Weltgesundheitsversammlung im Mai 2023 sollen die Resultate besprochen und koordiniert werden.

2024 soll der Pandemie-Pakt schliesslich an der 77. Weltgesundheitsversammlung zur Annahme vorgelegt werden.

In der Vergangenheit hat das Schweizer Volk mehrmals bereits erleben müssen, dass Bundesrat und Parlament versucht haben, solche sogenannten “Soft law” Pakte ohne jegliche Diskussion und erst recht ohne Aufklärung und Mitsprache des Souveräns in Kraft zu setzen. (Migrationspakt)

Die EU-Staaten aber auch weitere der über 190 WHO-Mitgliedsstaaten wollen verbindliche Grundsätze, Prioritäten und Ziele verankern durch ein neues rechtsverbindliches Übereinkommen, das auf den Satzungen der WHO fusst.

Rückblickend auf die Corona-Krise sehen wir, dass einige Länder, darunter nicht wenige EU-Länder die Bevölkerung richtiggehend eingesperrt haben zuweilen bis hin zu Ausgangssperren, Rayonverboten, langanhaltenden Lockdowns Impfpflicht usw. Vor allem aber auch mit gewaltigen Rissen quer durch die Gesellschaft bis in die Familien hinein.

Andere Länder, darunter Schweden aber auch die Schweiz sind einen anderen Weg gegangen. Die Resultate sind eindrücklich, weder mehr Tote noch mehr Fälle von Long-Covid sind registriert. Und auch die wirtschaftlichen Schäden sind enorm tiefer als in anderen Ländern.

Die Dringlichkeit des Vorstosses ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf bis 2024.

STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 17.05.2023

1./3./5./8./9. Der Bundesrat hat in mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen über den Stand und den Prozess in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Aushandlung eines Abkommens oder eines anderen internationalen Instruments zur Pandemievorbereitung und -bewältigung informiert (z. B. Mo 22.3546 Fraktion SVP “Kein WHO-Abkommen ohne parlamentarische Genehmigung”).

Aktuelle Informationen über den Stand und weitere Schritte der Verhandlungen sind auf den Webseiten der WHO und des Bundesamts für Gesundheit (BAG) einsehbar.

Nach Abschluss der Verhandlungen, wenn Rechtsnatur und Inhalt des möglichen Übereinkommens abschliessend geklärt sind, wird die Schweiz entscheiden, ob der Beitritt zu diesem Abkommen in ihrem Interesse ist. In diesem Prozess und bei einer allfälligen Übernahme in Schweizer Recht, hält sich der Bundesrat an die ständige Praxis, gestützt auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 166 Abs. 2 und 184 Abs. 1 und 2 BV; SR 101) sowie des Parlamentsgesetzes (Art. 24 ParlG; SR 171.10) und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Art. 7a RVOG; SR 172.010).

Bei jedem neuen völkerrechtlichen Vertrag wird sorgfältig geprüft, ob dieser dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist und gegebenenfalls dem Referendum unterstellt wird. Ein mögliches WHO-Übereinkommen ist nur dann bindend für die Schweiz, wenn sie beschliessen sollte, Vertragspartei zu werden.

Zudem verfügen das Parlament (Art. 152 ParlG) und die Kantone (Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, BGMK; SR 138.1) in aussenpolitischen Belangen über verschiedene Informations- und Konsultationsrechte.

In Bezug auf die Qualifizierung eines internationalen Instruments als Soft Law, weist der Bundesrat zudem auf seinen Bericht vom 26. Juni 2019 in Erfüllung des Postulats 18.4104 APK-S “Konsultation und Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law” hin.

2. Das BAG vertritt die Schweiz in diesen Verhandlungen. Die Positionen dazu werden durch die vom Bundesrat verabschiedete Gesundheitsaussenpolitik der Schweiz abgesteckt.

Darauf abgestützt stimmt das BAG sein Vorgehen und seine Stellungnahmen im Verhandlungsgremium eng mit allen interessierten Bundesstellen ab und präzisiert diese laufend.

Der Bundesrat hat den Rahmen für das Engagement der Schweiz bereits bei der Weltgesundheitsversammlung 2022 anlässlich seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 gesetzt und diesem Verhandlungsansatz zugestimmt. Der Bundesrat wird auch über die zukünftigen Verhandlungspositionen im Vorfeld der Sitzungen der Weltgesundheitsversammlung entscheiden.

4. Die WHO kann ihren Mitgliedstaaten keine Massnahmen aufzwingen. Die Mitgliedstaaten können gemäss Art. 22 der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation von der Gesundheitsversammlung getroffene Regelungen innerhalb einer bestimmten Frist ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Entsprechend kann die Schweiz in diesem Rahmen Massnahmen ablehnen. Die WHO hat auch in der COVID-19-Pandemie keine Impfpflicht angeordnet.

6./7. Die WHO ist eine von ihren Mitgliedstaaten getragene multilaterale Organisation innerhalb der Vereinten Nationen. Die Weltgesundheitsversammlung (WHA) ist mit ihren 194 Mitgliedstaaten das oberste Entscheidungsgremium der WHO.

Die WHA bestimmt die Politik der Organisation, ernennt den Generaldirektor, überwacht die Finanzpolitik der Organisation und prüft und genehmigt das vorgeschlagene Programmbudget. Die Schweiz ist ein aktives Mitglied in der WHO und bringt ihre Interessen laufend ein.

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