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Letzter Entwurf des Pandemievertrags

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Entwurf des Pandemievertrags (EN) PDF - 02.06.2023
Entwurf des Pandemievertrags (DE) PDF - 02.06.2023
Entwurf des Pandemievertrags (EN) PDF - 01.02.2023

Zum Pandemievertragsentwurf der WHO:

Gemäss dieser Neufassungen wird die WHO keine Empfehlungen mehr abgeben, sondern Befehle erteilen, die von den 194 Mitgliedsstaaten befolgt werden müssen («shall»). Es bedarf künftig auch nicht mehr eines tatsächlichen Ausbruchs einer Pandemie – sondern es genügt schon eine «potenzielle gesundheitlich Notlage von internationaler Tragweite» (GNIT).

Eine fiktive internationale «Gefährdungslage» wird also ausreichen, die «Public Health Emergency of International Concern» (PHEIC, sprich «Fake»), auszulösen und danach konkrete «Bekämpfungsmassnahmen» anzuordnen. Hierfür genügt schon eine einfache Grippe.

Die WHO soll beispielsweise die Befugnis erhalten, medizinische Untersuchungen, Prophylaxe-, Genesungs-, Impfstoff-, Impf-, Aufenthalts- und (digitale) Gesundheitsbescheinigungen zu verlangen, oder Zwangs-«Impfung» oder -medikation, Kontaktverfolgungen, (Zwangs-)Quarantänen und Einrichtung von Covid-Lagern, Einführung von Lockdowns, Homeoffice-Zwang, Ein- und Ausreiseverbote im Zug- und Luftverkehr oder Grenzschliessungen anzuordnen.

Das trifft Arbeitnehmer genauso wie Unternehmer. Die Wirtschaftstreibenden werden künftig aber in ihrer Funktion als freie Unternehmer doppelt beziehungsweise zusätzlich getroffen, denn die WHO übernimmt nach Ausrufung eines PHEIC/PHERC die Kontrolle über die erforderlichen Produktionsmittel, kann die Mitgliedsstaaten (und damit die Unternehmen) zu bestimmten Produktlieferungen verpflichten, erhält die Befugnis, über die nationalen Verteilungspläne zu entscheiden (auch an vertraglich bestehenden Lieferketten vorbei!) und entscheidet auch über die internationale Produktverteilung («equity»).

Darüber hinaus wird die WHO ermächtigt, die Unternehmen verpflichten zu können, das geistige Eigentum an erforderlichen medizinischen Medikamenten oder Prozessen herauszugeben (Impfstoffe, Gentherapien, Medizinprodukte, Diagnostika, Therapeutika, Medizintechnik et cetera). Die WHO wird auch darüber bestimmen, welche Medikamente überhaupt zulässig sein werden, und alle WHO-alternativen Heilmethoden und Heilmittel abschaffen, die nicht von der WHO im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung empfohlen wurden.

Dies könnte viele Heilpraktiker und Homöopathen absehbar ruinieren, Pharmahersteller noch mehr zu Befehlsempfängern machen und wirklich gesundheitsförderliche Heilmittel wären für vielen Menschen nicht mehr einfach erhältlich.

Geregelt wird das in der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (engl. International Health Regulations) sowie dem neuen «Pandemievertrag». Die jahrzehntealten und ausdrücklichen Leitprinzipien der IHR (International Health Regulations) und des CA+ (Convention Agreement), wonach die WHO bei all ihrem Vorgehen die «Würde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten von Personen» zu achten habe, wurden zunächst gestrichen, obwohl die Grund- und Menschenrechte international als «unveräußerlich» und «naturgegeben» erachtet werden, sie «über den Institutionen» stehen und unser Grundgesetz ihnen die «Ewigkeitsgarantie» gewährt. 

Wichtig: Die obigen Angaben im Text können von der aktuellen Version des Vertragsentwurfes abweichen, bitte prüfen Sie das Original des aktuellsten WHO CA+.

Quelle:
Sitzungsprotokolle und aktuelle Versionen des Entwurfs zum historischen, globalen WHO-Pandemievertrag: https://apps.who.int/gb/inb/