Das Schweizer Parlament - Fragen zum WHO-Abkommmen zur weltweiten Pandemievorsorge
Eingereicht von: GAFNER ANDREAS
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eidgenössisch-Demokratische Union
Einreichungsdatum: 09.03.2022
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
EINGEREICHTER TEXT
Die WHO plant ein Abkommen über die “weltweite Pandemievorsorge” zu etablieren. Der Vertrag wurde im Dezember 2021 präsentiert und am 1. März 2022 tagte ein Verhandlungsgremium zum ersten Mal.
In unseren Augen ist der Inhalt dieses Abkommens hochgefährlich; die WHO würde Macht erhalten, die unserer Verfassung überstellt wäre. Das heisst, die WHO könnte im Alleingang beispielsweise einen “globalen Notstand” willkürlich ausrufen und dann den Ländern beliebige Massnahmen diktieren.
Weil die WHO grossmehrheitlich von der Big Pharma beeinflusst ist, kann das nicht im Interesse der Bürgerinnen und der Bürger sowie generell unserer unabhängigen Schweiz sein. Die Schweiz würde faktisch die Souveränität verlieren.
Vor diesen Überlegungen stellen sich folgende Fragen:
1. Wer vertritt in dieser Angelegenheit die Interessen der schweizerischen Bevölkerung?
2. Wie lässt sich dieser Vertrag mit der schweizerischen Verfassung vereinbaren?
3. Muss ein solches Vertragsbegehren mit dieser Tragweite nicht zwingend dem Volkswillen unterstellt werden?
4. Müsste hier nicht ein entsprechender “Absagebrief” von unserer Regierung an die WHO überstellt werden?
STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 31.08.2023
1. Der laufende Verhandlungsprozess in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für ein internationales Instrument zur Vorsorge und Bereitschaft auf Pandemien wird durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG), in Zusammenarbeit mit den relevanten Bundesstellen der Gesundheitsaussenpolitik, begleitet.
2. Der Inhalt sowie die Rechtsnatur eines möglichen Instruments zur Vorsorge und Bereitschaft auf Pandemien ist noch nicht geklärt. Somit können auch die möglichen Konsequenzen für die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation bzw. die Vereinbarkeit mit der schweizerischen Verfassung noch nicht beurteilt werden.
3. Aufgrund dieser noch fehlenden Informationen kann die Tragweite eines möglichen neuen Instrumentes noch nicht eingeschätzt werden. Diese Elemente werden ausschlaggebend sein, ob ein mögliches Instrument der Zustimmung des Parlaments bedarf oder ob die Entscheidungskompetenz dazu beim Bundesrat liegt. Wenn dieses internationale Instrument in die Zuständigkeit des Parlaments fällt, gelten die Bestimmungen zum Staatsvertragsreferendum.
4. Bevor der Inhalt eines internationalen Instruments zur Vorsorge und Bereitschaft auf Pandemien feststeht, kann dazu keine Aussage gemacht werden. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Mitgliedsstaaten der WHO in jedem Fall die Möglichkeit haben, ein allfälliges Abkommen abzulehnen oder Vorbehalte anzubringen. Die Pandemie hat aufgezeigt, dass die Schweiz ein Interesse hat, insbesondere im Bereich der übertragbaren Krankheiten, auf verbindliche internationale Instrumente zählen zu können.
CHRONOLOGIE
- 17.06.2022NATIONALRAT
Erledigt
Déclaration auteur/auteurs: non satisfait AB 2022 N 1305 / BO 2022 N 1305